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„Durchführung Sonderförderung Digitalfunk; Ersatzbeschaffungen von Handsprechfunkgeräten für die Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2020

01.07.2020

Im Rahmen der „Sonderförderung Digitalfunk“ fördert das Land Sachsen-Anhalt die nach ca. 10 Jahren notwendige Ersatzbeschaffung von Handsprechfunkgeräten für die Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt letztmalig in den Jahren 2019 und 2020 mit Mitteln aus dem Sonderförderprogramm Brandschutz allen Gemeinden einen Festbetrag von 400 Euro pro auszutauschendem Gerät zuzuwenden. Die Förderung wird über das Landesverwaltungsamt abgewickelt und für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgen.

Bis zum 31.12.2020 sind die digitalen Endgeräte der Firma Sepura des Typs SRH 3900 auszutauschen, da diese für die neue Softwareversion von der BDBOS nicht mehr zugelassen werden und somit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht mehr gewährleistet ist.

Die Stadt Teuchern beabsichtigt, sich im Jahr 2020 an dieser Sonderförderung zu beteiligen und erhält eine zweckgebundene Zuwendung für die Beschaffung von 39 Digitalhandfunkgeräten inklusive Zubehör und Software für die Freiwillige Feuerwehr der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern zur Nutzung im Rahmen der Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA).

Die Freiwillige Feuerwehr der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat nach aktuellem Stand einen Bedarf an 60 Handsprechfunkgeräten. Somit werden im Rahmen einer freihändige Vergabe 60 digitale Tetra BOS Handsprechfunkgeräte mit Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Teuchern beschafft.

 

Bild zur Meldung: „Durchführung Sonderförderung Digitalfunk; Ersatzbeschaffungen von Handsprechfunkgeräten für die Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2020